Haus- und Badeordnung Hallenbad
Informationen zum Besuch des Hallenbades unter aktuellen Auflagen
Zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher hat die Betriebskommission verschiedene Regeln festgelegt. So gilt die 1,5 Meter-Abstandsregelung und eine Drei-Quadratmeter-Regelung. Das heißt, dass sich grundsätzlich im Schwimmbecken und außerhalb des Beckens nur eine Person pro 3 qm aufhalten darf. Unbedingt vermieden werden sollen Warteschlangen. Einzelumkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen dürfen unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden. Für Sammelumkleiden gilt zudem eine Begrenzung der Personenzahl (höchstens eine Person pro 3 qm). Weiterhin gelten folgende Vorgaben:
- Bei Ankunft der Badegäste muss ein Informationsblatt ausgefüllt werden. Dieses Informationsblatt steht auch auf der Homepage des Platsch zum vorherigen Download zur Verfügung. Der Badegast kann nach Abgabe des ausgefüllten Informationsblattes eine Eintrittskarte erwerben und bekommt einen Spindschlüssel ausgehändigt. Die Anzahl der Besucher ist auf insgesamt 95 Personen begrenzt.
- Es können nur Zeitkarten für 1,5 und 2,5 Stunden erworben werden. Tageskarten werden nicht angeboten.
- Der Zutritt zum Bad ist nur unter Verwendung eines geeigneten Mund- Nasenschutzes gestattet. Dieser ist von den Gästen zu jeder Zeit zu tragen, in der ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Gästen oder dem Personal nicht eingehalten werden kann.
- Der Zugang zum Bad erfolgt über die Einzelkabinen, die zum Umziehen genutzt werden. Die Spinde werden durch das Badpersonal zugewiesen. Bei Bedarf kann auch ein Spind in der Sammelumkleide der Sauna zugewiesen werden, die dann auch zum Umziehen zu nutzen ist.
- Die Duschen können unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Föhnen ist gestattet, jedoch ausschließlich mit selbst mitgebrachten Geräten an den freigegebenen Steckdosen.
- Im Hygienekonzept wird auf die Nutzung des Hallenbades durchgrößere Gruppen mit vorheriger Anmeldung verzichtet, da dieses mit zusätzlichen Einschränkungen für Besucher verbunden ist.
- Auf die Öffnung der Sauna wird ebenso verzichtet, da der Betrieb der Sauna auf Grund der räumlichen Gegebenheiten mit großen Einschränkungen und gleichzeitig erheblichem Mehraufwand verbunden wäre.
- Die Küche bleibt geschlossen. Es werden Getränke und Snacks verkauft.
Da die weitere Entwicklung nicht vorherzusehen ist, können recht kurzfristig Veränderungen des Hygienekonzeptes und der Betriebsabläufe erforderlich werden, weswegen um Beachtung der Tagespresse gebeten wird.
Öffnung Hallenbad Freigericht Hygienekonzept
Allgemeines
Hier werden die getroffenen Maßnahmen beschrieben, die für den Badebetrieb unter Pandemiebedingungen nötig sind.
Dies betrifft die festgelegten Obergrenzen der Badegäste, die zur Verfügung stehende Zeit zum Schwimmen sowie alle Maßnahmen zur Vermeidung von weiteren Ansteckungen.
Ansteckungsfreiheit kann der Badbetreiber während des Aufenthalts im Bad nicht garantieren. Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Dazu gehört auch die Einhaltung der Abstandsregelungen während des Badebesuchs. Diese sind im Laufe einer Pandemie bereits in anderen Lebensbereichen eingeübt und können von den Badegästen auch während ihres Aufenthalts im Hallenbad erwartet werden.
Das Verhalten der Badegäste wird durch die Aufsichtskräfte beobachtet und bei Bedarf wird eingeschritten. Eine lückenlose Überwachung ist aber nicht möglich. Hier sind der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers Grenzen gesetzt.
Eine Übertragung der Viren durch das Wasser ist nach heutigem Kenntnisstand auf Grundder großen Verdünnung im Wasser und das Chlor nicht möglich.
Begrenzung der Besucherzahl Hallenbad
Die Besucherzahl im Hallenbad wird im Pandemiebetrieb stark begrenzt. In unserem Bad ist der kritische Faktor für die Anzahl der Besucher, die Bauweise der Umkleide und die Verfügbarkeit der Spinde. Die verfügbaren Spinde, die unter Einhaltung der Abstandsregeln von 1,50 Metern bei gleichzeitiger Nutzung bereitgestellt werden können, beschränkt sich auf 67. Damit ist die Zahl der Besucher, die maximal das Bad gleichzeitig nutzen können, auf 67 begrenzt.
Es besteht die Möglichkeit, durch Nutzung der Umkleiden der Saunalandschaft für den Badebetrieb zusätzlich die Besucherzahl um 28 zu erhöhen. Somit können bei geschlossener Sauna maximal 95 Besucher das Hallenbad benutzen.
Die nicht zur Verfügung stehenden Spinde werden verschlossen. Den Gästen wird vom Kassenpersonal ein Schlüssel pro Person (auch für Kinder) ausgehändigt. Dadurch kann die Zahl der aktuell anwesenden Gäste kontrolliert werden.
An der Kasse liegen Informationsblätter bereit, in denen die Gäste persönliche Daten sowie Datum und Uhrzeit der Badnutzung hinterlegen müssen. Die Angabe von Namen und Telefonnummer dient dazu dem Gesundheitsamt die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme im Falle einer Infektion zu ermöglichen. Diese Daten werden 4 Wochen gespeichert und danach automatisch vernichtet.
Der Eintritt ins Hallenbad läuft über den Haupteingang. Es liegen 95 Schlüssel bereit. Wenn die Schlüssel ausgegeben wurdenn, kann kein Eintritt gewährt werden, bis jemand das Bad verlässt und dessen Spind desinfiziert wurde.
Laufwege der Gäste
Zutritt zum Bad ist nur unter Verwendung eines geeigneten Mund- Nasenschutzes gestattet. Dieser ist von den Gästen zu jeder Zeit zu tragen, in der ein Mindestabstand von
1,50 Metern zu anderen Gästen oder dem Personal nicht eingehalten werden kann.
Bei Ankunft der Badegäste muss das Informationsblatt ausgefüllt werden. Der Badegast kann nach Abgabe des ausgefüllten Informationsblattes eine Eintrittskarte erwerben und bekommt einen Spindschlüssel ausgehändigt. Es können Zeitkarten für 1,5 und 2,5 Stun-den erworben werden. Tageskarten werden nicht angeboten.
Im Eingangsbereich werden Bodenmarkierungen angebracht, um den Abstand zu gewährleisten. Das Kassenpersonal wird durch einen an der Theke angebrachten Spuckschutz aus Plexiglas geschützt.
Der Zugang zur Umkleide wird durch Markierungen und Beschilderung gekennzeichnet und Desinfektionsmittel für die Hände bereitgestellt.
Der Zugang zum Bad erfolgt ausschließlich über die Einzelkabinen, die zum Umziehen genutzt werden, über den zugewiesenen Spind durch die Duschen in die Schwimmhalle.
Dort ist die Nutzung durch Beschilderung geregelt.
Nach Ablauf der Badezeit, gehen die Badegäste durch die Dusche wieder in die Umkleide.
Die Umkleide ist nur durch die Einzelkabinen zu verlassen, die zum Umziehen genutzt werden müssen. Die stationären Föhne im Stiefelgang stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung selbst mitgebrachter Geräte ist an den freigegebenen Steckdosen, die einen Mindestabstand von 3 Metern haben, gestattet.
Die Spindschlüssel sind dem Kassenpersonal auszuhändigen und das Bad ist zügig zu verlassen.
Von den Sammelumkleiden in der Saunalandschaft gibt es einen direkten Zugang zur Schwimmhalle. Für diesen Bereich stehen gesonderte Duschen und Fönplätze zur Verfügung.
Umkleide und Spinde
Zum Umziehen müssen die Einzelkabinen genutzt werden. Jede der 14 Einzelkabinen darf
nur von einer Person (auch mit Kleinkind) benutzt werden. Nach dem Umziehen ist die Einzelkabine umgehend zu verlassen, um nachfolgenden Gästen einen zügigen Zutritt zu gewähren und einen Stau zu vermeiden. Die von der Kasse ausgegebenen Spindschlüssel sind zu verwenden.
Die Sammelumkleiden im Badbereich werden nicht zum Umziehen genutzt. Die in den Sammelumkleiden vorhandenen Spinde stehen den Badegästen zur Verfügung. Auf Grund der Grundfläche der Sammelumkleiden dürfen sich dort maximal 7 Personenzeitgleich aufhalten.
Die Behindertenumkleidekabine bleibt geöffnet.
Die Sammelumkleiden in der Saunalandschaft sollen vorrangig durch Schwimmschulen und Kurse genutzt werden. Diese Sammelumkleiden stehen aber auch anderen Gästen bei Bedarf zur Verfügung. Auf Grund der Grundfläche der Sammelumkleiden dürfen sich dort maximal 5 Personen zeitgleich aufhalten.
Bei den Spinden wird lediglich jeder dritte Spind zur Nutzung freigegeben um bei gleichzeitiger Nutzung durch die Gäste einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu ermöglichen.
Während des Badbetriebs wird durch das Personal der Umkleide kontinuierlich eine Wischdesinfektion aller Griffe und Flächen, die von den Badegästen berührt werden, mit einer geeigneten Schnelldesinfektion auf Alkoholbasis mit Einmalpapiertüchern durchgeführt. Dabei wird das Schnelldesinfektionsmittel auf die Einmalpapiertücher gegeben und nicht direkt auf die zu desinfizierenden Flächen gesprüht.
Nach Verlassen des Bades wird der benutzte Spind gereinigt und desinfiziert, anschließend wieder zur Verfügung gestellt. Jeden Abend werden die Bereiche der Umkleide im Wechsel mit einem alkalischen und sauren Reinigungsmittel mit einer anschließenden Desinfektion durchgeführt.
Toiletten
Die Toiletten dürfen aufgrund der schmalen Verkehrswege und Einhaltung der Abstandsregel nur einzeln betreten und genutzt werden. Deshalb wird in den Toiletten nur eine Kabine zur Nutzung freigegeben. Die restlichen Kabinen werden verschlossen und gesperrt.
An den Waschbecken sind jeweils ein Seifenspender und ein Desinfektionsspender für die Händedesinfektion vorhanden. Für die Händetrocknung stehen Papierhandtücher bereit.
An den Zugangstüren der Toiletten wird eine entsprechende Beschilderung zur Nutzung angebracht.
Während des Badbetriebs wird durch das Personal der Umkleide kontinuierlich eine Wischdesinfektion der Toiletten durchgeführt. Alle Griffe, Sanitärgegenstände und Flächen, die von den Badegästen berührt werden, sind mit einer geeigneten Schnelldesinfektion auf Alkoholbasis mit Einmalpapiertüchern zu desinfizieren. Dabei wird das Schnelldesinfektionsmittel auf die Einmalpapiertücher gegeben und nicht direkt auf die zu desinfizierenden Flächen gesprüht.
Grundsätzlich wird täglich die Hauptreinigung aller gefliesten Bereiche in den Toiletten im Wechsel mit einem alkalischen und sauren Reinigungsmittel mit einer anschließenden Desinfektion durchgeführt.
Die Wasserleitungen der verschlossenen Kabinen werden 2-mal wöchentlich gespült, um eine Verkeimung zu verhindern.
Duschen
Die Duschen können unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Es werden nur begrenzt Duschen zur Verfügung gestellt, dies wird durch Beschilderung und Absperren der nicht nutzbaren Duschen geregelt.
Die Behindertentoilette bleibt geöffnet.
Die tägliche Hauptreinigung aller gefliesten Bereiche in den Duschen wird im Wechsel mit einem alkalischen und sauren Reinigungsmittel mit einer anschließenden Desinfektion durchgeführt.
Die Wasserleitungen werden 2-mal wöchentlich gespült, um eine Verkeimung zu verhindern.
Planschbecken
Das Planschbecken kann von bis zu 10 Personen zeitgleich genutzt werden.
Lehrbecken
Im Lehrbecken dürfen sich gleichzeitig maximal 43 Personen aufhalten, die Gäste im Lehrbecken sind der maximalen Besucherzahl anzurechnen. Die Rutschenanlage wird unter Einhaltung der Abstandsegeln in Betrieb genommen und mit entsprechender Beschilderung versehen. Der Rutschenauslauf ist frei zu halten. Gegebenenfalls wird das Personal auf die Einhaltung der Abstandsregeln im Lehrbecken hinweisen.
Kombibecken
In dem Kombibecken werden zwei Schwimmleinen angebracht, so dass drei Bereiche zum Schwimmen entstehen. An der Fensterseite wird eine Bahn abgesperrt, die für Kursangebote genutzt werden kann. In der Mitte wird eine Doppelbahn abgesperrt, die zum sportlichen/schnellen Schwimmen zur Verfügung steht. Der Ein- und Ausstieg erfolgt über den Beckenrand. Die restlichen drei Bahnen stehen als Gesamtfläche allen anderen Schwim-mern zur Verfügung. In jedem der Schwimmbereiche müssen die Gäste hintereinander auf Abstand im Kreis schwimmen. Überholen ist untersagt.
Die drei Bereiche werden mit Beschilderung für langsame und schnellere Schwimmer sowie Kursangebote ausgewiesen um Konflikte zu vermeiden.
Die Sprunganlage sowie die Startblöcke bleiben gesperrt.
Cafeteria
Die Küche bleibt geschlossen. Es werden Getränke und Snaks verkauft.
Die Wasserleitungen werden 2-mal wöchentlich gespült, um eine Verkeimung zu verhindern.
Die erforderlichen Unterhaltsreinigungen werden regelmäßig durchgeführt.
Verhaltensregeln für Badbesucher
Die Badbesucher werden darauf hingewiesen, dass die wichtigsten Maßnahmen zur Prävention einer Infektion mit Viren in einer Husten- und Niesetikette sowie einer gründlichen Handhygiene bestehen.
Die Badbesucher werden deshalb aufgefordert, lediglich in die Armbeuge zu Husten und zu Niesen, sich gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
Weiterhin werden die Badbesucher aufgefordert, sich an die Abstandsregel zu halten und größere Menschenansammlungen zu vermeiden.
Nach dem Schwimmen haben die Badbesucher das Bad umgehend zu verlassen.
Verhaltensregeln des Personals
Das Personal trägt eine Mitverantwortung, Ansteckungen bei der Benutzung des Bades
zu vermeiden. Hierzu wird das Personal durch die Betriebsführung entsprechend geschult und unterwiesen. Die Schulung und Unterweisung wird schriftlich dokumentiert und ist von jedem Mitarbeiter zu unterschreiben.
Auch das Personal wird angewiesen, den Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten. Sollte dies bei verschiedenen Arbeiten nicht möglich sein, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Mund-Nasen-Schutz wird dem Personal zur Verfügung gestellt.
Auch für das Personal gilt die Husten- und Niesetikette in die Armbeuge sowie die gründliche Handhygiene und Desinfektion.
In allen von dem Personal genutzten Bereichen ist eine Waschgelegenheit mit warmem und kaltem Wasser vorhanden. Weiterhin sind ein Desinfektionsspender sowie alle Mittel für die Hand- und Hautpflege vorhanden.
Die Schichten werden so eingeteilt, dass das Personal so wenig direkten Kontakt wie möglich zueinander hat.
Vor dem Schichtwechsel wird eine Wischdesinfektion aller Griffe, Geländer, Geräte und sonstige Flächen die durch das Personal berührt werden, mit einer geeigneten Schnelldesinfektion auf Alkoholbasis mit Einmalpapiertüchern durchgeführt. Dabei wird das Schnelldesinfektionsmittel auf die Einmalpapiertücher gegeben und nicht direkt auf die zu desinfizierenden Flächen gesprüht.
Benutzungsordnung für das Hallenschwimmbad Freigericht
Die nachfolgende Benutzungsordnung des Schwimmbades ist Bestandteil der Haus- und Badeordnung des Hallenschwimmbades Freigericht vom 01.05.2011
Benutzung der Bäder
1.1. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
1.2. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
1.3. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
1.4. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht gestattet.
- a) der Sprungbereich frei ist,
- b) nur eine Person die Sprunganlage betritt.
1.6. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
1.7. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgerätenbedarf einer gesonderten Erlaubnis durch das Aufsichtspersonal.
1.8. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) sowie von Schwimmhilfen erfolgt auf eigene Gefahr.
1.9. Ballspiele bedürfen der gesonderten Erlaubnis durch das Aufsichtspersonal.
1.10. Das Essen und Trinken ist auf den Beckenumgängen nicht gestattet. Es sind ausschließlich die zugelassenen Bereiche zu nutzen. Im Gastronomiebereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
Freigericht, Mai 2011
Hallenschwimmbad Freigericht