Haus- und Badeordnung Hallenbad
Benutzungsordnung für das Hallenschwimmbad Freigericht
Die nachfolgende Benutzungsordnung des Schwimmbades ist Bestandteil der Haus- und Badeordnung des Hallenschwimmbades Freigericht vom 01.05.2011
Benutzung der Bäder
1.1. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
1.2. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
1.3. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
1.4. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht gestattet.
- a) der Sprungbereich frei ist,
- b) nur eine Person die Sprunganlage betritt.
1.6. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
1.7. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgerätenbedarf einer gesonderten Erlaubnis durch das Aufsichtspersonal.
1.8. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) sowie von Schwimmhilfen erfolgt auf eigene Gefahr.
1.9. Ballspiele bedürfen der gesonderten Erlaubnis durch das Aufsichtspersonal.
1.10. Das Essen und Trinken ist auf den Beckenumgängen nicht gestattet. Es sind ausschließlich die zugelassenen Bereiche zu nutzen. Im Gastronomiebereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
Freigericht, Mai 2011
Hallenschwimmbad Freigericht
