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Öffnung Saunalandschaft Freigericht

 

Haus- und Badeordnung für die Saunaanlage des Hallenbades Freigericht

Die nachfolgende Benutzerordnung der Saunaanlage ist Bestandteil der Haus- und Badeordnung des Hallenschwimmbades Freigericht vom 01.05.2011

  1. Verhalten in der Saunaanlage
    1. Die Saunaanalge dient der Entspannung und Ruhe. Entsprechendes rückstichtsvolles Verhalten wird vorausgesetzt. Das gilt innerhalb und außerhalb der Saunakabinen sowie in allen anderen Bereichen der Saunaanlage.
    2. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Getränken und Speisen ist nicht gestattet.
    3. In die Saunaanalge werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.
      Hinweis:  Übermäßiger Alkoholkonsum beenträchtigt den gesundheitsfördernden Effekt des Saunabadens und kann zu einer gegenteiligen Wirkung führen.
  2. Verhalten in den Saunakabinen
    1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großem Liegehandtuch gestattet, mit Ausnahme des Dampfbades. Jede Verunreinigung der Bänke, z.B. durch Schweiß, ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen.  Jedes Trocknen von Handtüchern oder Kleidung in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
    2. Badesandalen, Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Saunabürsten sowie Zeitungen oder Druckschriften dürfen aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht mit in die Saunakabinen, Dampfbad und Wasserbecken genommen werden.
    3. Aufgüsse auf den Ofen und/oder das Einbringen anderer Duftstoffe oder Saunaaufsätze dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.
    4. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Saunagäste sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich derartige Substanzen bei falscher Handhabung im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können.
  3. Nutzung der Kaltanwendungen
    1. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftretenden Kaltgusses (sogenannter Blitzguss) sollte umsichtig gehandhabt werden.
    2. Vor der Benutzung der Kaltwasserbecken ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht gesprungen werden.
    3. Einreibmittel jeglicher Art dürfen vor Benutzung der Tauchbecken oder einer Ruheliege nicht aufgetragen werden.
    4. Die Benutzung der Fußbecken dient der Kreislaufanregung. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.
  4. Verhalten in den Ruheräumen
    1. In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen oder gesungen werden. Jeder Saunagast hat alles zu unterlassen, was die übrigen Saunagäste stören könnte.
    2. Die Benutzung der Liegen ist nur mit Bademantel oder ausreichend großem Saunatuch gestattet.
    3. Es ist nicht gestattet, Liegen für die Dauer des Saunaaufenthaltes zu reservieren, z.B. durch Belegung mit Handtüchern oder Taschen.

Freigericht, Mai 2011
Hallenschwimmbad Freigericht

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Anschrift

Freizeit- und Familienbad „Platsch“ mit Saunalandschaft
Konrad-Adenauer-Ring
63579 Freigericht-Somborn
Tel.: 06055 3053

Öffnungszeiten Bad

Montag 14.00 – 21.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 14.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 21.00 Uhr
Freitag 14.00 – 21.00 Uhr
Samstag 10.00 – 21.00 Uhr
Sonntag 10.00 – 21.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Sauna

Montag 14.00 – 21.00 Uhr (Damensauna)
Dienstag geschlossen
Mittwoch 14.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 21.00 Uhr
Freitag 14.00 – 21.00 Uhr
Samstag 10.00 – 21.00 Uhr
Sonntag 10.00 – 21.00 Uhr

 

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