Schwimmschule AGBs
Anmeldung
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Anfänger- Schwimmkursen.
Die Anmeldung zum Schwimmkurs erfolgt über das Anmeldeformular auf der Homepage www.platsch-freigericht.de. Die Anmeldung/Buchung ist rechtlich verbindlich. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Die Teilnehmerliste der Schwimmkurse richtet sich nach dem Eingangsdatum der Anmeldung. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass das Schwimmbad Ihre Daten zum Zweck der Planung, Durchführung und Betreuung des von Ihnen gebuchten Kurses speichern darf. Ihre Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung behandelt und fristgerecht gelöscht.
Kursgebühr zzgl. Eintritt
Die Kursgebühr beträgt 200 € bei der Großgruppe (6 Kinder) oder 230€ bei der Kleingruppe (4 Kinder). Zusätzlich muss vor jeder Schwimmstunde Eintritt für das Schwimmbad gezahlt werden.
Die Kursgebühr muss mindestens zehn Tage vor Kursbeginn an der Kasse im Hallenbad eingezahlt werden. Bei einer nicht bezahlten Gebühr in dieser Frist wird die Teilnahme am Kurs verweigert.
Sollte ein Kurs auf Grund zu geringer Anmeldungen nicht zustande kommen, wird die gezahlte Kursgebühr zurückerstattet.
Vertragskündigung
Eine Vertragskündigung durch den Kursteilnehmer hat in schriftlicher Form durch eine E-Mail an info@wb-freigericht.de zu erfolgen. Kann ein Kursteilnehmer nicht am Schwimmkurs teilnehmen, teilen Sie es uns schnellstmöglich mit, damit der freie Platz erneut vergeben werden kann.
Bei schriftlicher Vertragskündigung bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn wird die komplette Kurs-gebühr abzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bei Vertragskündigung weniger als sieben Tagen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr abzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr nur zurückerstattet, wenn der reservierte Platz erneut vergeben werden kann.
Bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Weist ein Kursteilnehmer durch schriftliches Attest eines Arztes eine Erkrankung nach, besteht jedoch die Möglichkeit, bis zu zwei ausgefallene Stunden zeitnah im Rahmen der angebotenen Übungsstunden nachzuholen.
Bei Ausfall eines Kurstermins (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit des Schwimmlehrers) wird der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert. Der Teilnehmer kann keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Schwimmschule steht es frei, bei Notwendigkeit ohne Vorankündigung einen anderen Schwimmlehrer einzusetzen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht nicht.
Bei einem gravierenden Grund (z.B. Vertrauensbruch gegenüber dem Schwimmlehrer) kann der Kursteilnehmer ausgeschlossen werden. In diesem Fall werden anteilige Kursgebühren abzüglich der anfallenden Stornierungsgebühr (in Höhe von 20,00 €) zurückerstattet.
Gesundheit
Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei Ohren- und Augenentzündungen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Fieber, sowie schwerwiegenden Krankheiten. Im Zweifelsfall muss die Gesundheit durch einen Arzt bestätigt werden.
Kursorganisation
Die Kinder werden in Badekleidung mit einem Handtuch in der Umkleide vom Kursleiter abgeholt. Den genauen Treffpunkt gibt der Kursleiter vor dem ersten Kurstermin bekannt. Nach Kursende werden die Kinder am gleichen Ort übergeben. Den genauen Treffpunkt gibt der Kursleiter vor dem ersten Kurstermin bekannt.
Alle für den Kurs notwendigen Schwimmhilfen und Trainingsgeräte werden bereitgestellt. Die Kinder sollten mit enganliegender Badebekleidung bekleidet sein, um den Trainingserfolg durch weite Kleidung nicht zu erschweren.
Wenn sie die Kinder vor Ort duschen möchten ist dies nach Kursende möglich.
Während des Kurses sind die Begleitpersonen verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein um gegebenenfalls schnell vor Ort zu sein.
Der Hausordnung des Schwimmbades ist Folge zu leisten.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule gilt nur für die Dauer des Schwimmkurses. Vor Kursbeginn und nach Kursende ist es die Pflicht der Begleitpersonen, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Die Kinder dürfen vor und nach Kursende im Schwimmbad nie unbeaufsichtigt bleiben.